Konfliktregelung bei häuslicher Gewalt
In mehr als einem Drittel aller bearbeiteten Konflikte kam es zuvor zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Ehepaaren, Lebensgefährten und Freundschaften.
Hier wird zuerst mit der Geschädigten (in wenigen Einzelfällen auch mit dem Geschädigten) gesprochen. Ziel ist dabei, der Geschädigten die Chance zu geben, das wirkliche Ausmaß des Konflikts zu schildern und über Lösungen und Perspektiven zu beraten.
Das Gespräch mit dem Beschuldigten findet nur auf ausdrücklichen Wunsch der Geschädigten statt.
Alle weiteren Schritte werden nur mit dem Einverständnis der Geschädigten durchgeführt. Dabei äußert die Geschädigte entweder den Wunsch nach Bestrafung, oder verhandelt mit unserer Hilfe die Bedingungen für eine neuerliche Chance.
Die Erfüllung der Bedingungen wird durch Ausgleich Lippe-Ruhr kontrolliert.
Das Bearbeitungskonzept für Fälle häuslicher Gewalt ist mit Polizei und Staatsanwaltschaft abgesprochen.