Konfliktregulierung bei Stalking
Mit der Aufnahme des „Stalking (Nachstellung)“ in das Strafgesetzbuch mehren sich die außergerichtlichen Einigungswünsche.
Mit der Geschädigten führen wir ein unterstützendes Gespräch, indem wir über das Verhalten des Beschuldigten sprechen und Verhaltensweisen erläutern, die dem Opfer als Schutz dienen. Auf Wunsch vermitteln wir die Geschädigte an Beratungseinrichtungen und Rechtsbeistände.
Über den Inhalt der hier geführten Gespräche erhält der Beschuldigte grundsätzlich keine Information. Es kommt in keinem Fall zu gemeinsamen Gesprächen.
Die einsichtigen Beschuldigten erklären in einer Schutzerklärung, Nachstellungen in jeglicher Form künftig zu unterlassen. Darüber werden Polizei und Staatsanwaltschaft informiert und Ausgleich Lippe-Ruhr kontrolliert die Einhaltung.
Das Bearbeitungskonzept für Stalking ist mit Polizei und Staatsanwaltschaft abgesprochen