Mittelbarer Dialog
Da in vielen Fällen eine Begegnung zwischen Beschuldigtem und Geschädigtem nicht gewünscht wird, können Einigungen auch schriftlich über Ausgleich Lippe-Ruhr vermittelt werden.
Nach getrennten Beschuldigten- und Geschädigtengesprächen geben die Vermittler dann die entsprechenden Informationen und Unterlagen an die Beteiligten weiter. So gibt es eine Kommunikation und Einigung zwischen ihnen, ohne dass es zu einer Begegnung kommt.