Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs
Eine Straftat wurde begangen oder Konfliktbeteiligte wünschen sich eine Regelung ohne die Beteiligung von Polizei und Justiz.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Rechtsanwälte oder die Betroffenen selbst regen einen Täter-Opfer-Ausgleich an.
Danach nehmen die Vermittler Kontakt zu den Beteiligten auf und in Einzelgesprochen (Erstgesprächen) informiert sich der Konfliktberater über den Sachverhalt und klärt mit den Beteiligten, wie eine Wiedergutmachung aussehen kann.
Der Vermittler bzw. der Konfliktberater übernimmt die Kontaktaufnahme und Kooperation mit anderen Verfahrensbeteiligten, wie z.B. Angehörigen, Rechtsanwälten, etc..
Mit Unterstützung des Konfliktberaters wird dann ein Ausgleichsgespräch mit allen Beteiligten geführt und die Form der Wiedergutmachung ausgehandelt (z.B. Entschuldigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, persönliche Hilfeleistungen etc.).
Staatsanwaltschaft, Gericht und gegebenenfalls andere Verfahrensbeteiligte werden über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert.
Sollten sich im Erstgespräch mit dem Beteiligten Gründe herausstellen, die gegen ein gemeinsames Ausgleichsgespräch sprechen (z.B. Traumatisierung des Opfers, zu große Angst vor einer persönlichen Begegnung) kann trotzdem die materielle Wiedergutmachung vermittelt werden.
Darüber hinaus zeigt der Konfliktberater Möglichkeiten zur intensiven Tataufarbeitung auf (z.B. Selbsthilfegruppen, Beratungs- stellen etc.) und ist bei der Kontaktaufnahme behilflich.