Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich und der Konfliktregelung wird in Strafsachen und auch bei anderen Konflikten (z.B. Nachbarschafts- oder Vereinsstreitigkeiten) zwischen Beschuldigtem und Geschädigtem vermittelt. Mit Hilfe der neutralen Vermittler erarbeiten die Beteiligten im Täter-Opfer-Ausgleich eigenverantwortlich eine für beide Seiten befriedigende Lösung.

„Die konstruktive Verarbeitung der Tat fordert den Täter, sich offen der Tat und ihren Folgen - dem Leid des Opfers - zu stellen und selbst aktiv handelnd die Tat aufzuheben.”

(Rössner, D.: in: Täter-Opfer-Ausgleich, Bonn 1989:19).

Die Durchführung eines TOA ist für alle Beteiligten kostenlos und freiwillig.
www.toa-servicebuero.de